Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB

Content Bakery

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen | AGB von CONTENT BAKERY e.U.

1. Gültigkeitsdauer

Sofern nicht anders angegeben, behalten Angebote ihre Gültigkeit für 14 Tage.

2. Leistungserfüllung

Content Bakery verpflichtet sich zur Erbringung der im Angebot genannten Leistungen in enger Absprache mit dem Auftraggeber. Ändern sich im Zuge der Zusammenarbeit die Anforderungen maßgeblich, klärt Content Bakery  gemeinsam mit dem Auftraggeber, wie der Leistungsumfang und die Kosten anzupassen sind. Diese Klärung erfolgt vor Erbringung allfälliger Mehrleistungen und wird schriftlich festgehalten.
Zusatzwünsche und Nachbesserungen, die über das Angebotsvolumen hinaus gehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Vertraulichkeit

Content Bakery ist verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden.

4. Beratungstermine vor Ort

Bei Beratungsaufträgen mit persönlicher Präsenz kann das angebotene Mengengerüst an Beratungstagen bei Bedarf gem. Punkt 2 angepasst werden. Die kleinste Verrechnungseinheit ist ein viertel Beratungstag. Fahrt- und Aufenthaltsspesen werden separat, Reisezeiten werden bis zu einer Entfernung von 50 km nicht verrechnet. Eingebuchte Beratungstermine können bis zu zwei Wochen vorher kostenlos verschoben werden. Werden innerhalb von zwei Wochen Termine abgesagt, fallen 50% des Honorars an.

5. Rechnungslegung

5a – Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt bei Einzelterminen zu 50 % bei Auftragsvergabe und 50 % bei Projektabschluss. Bei laufenden Beratungsverträgen bzw. Projekten werden im vereinbarten Zeitraum 50 % zu Beginn und 50 % zum Ende des Monats bzw. Quartals verrechnet und sind sofort zahlbar.

5b – Nach Projektbeginn wird mit oder ohne schriftlicher Auftragsbestätigung ein Betrag von mindestens 50 % der Gesamtsumme verrechnet, der sofort fällig wird. Nach Fertigstellung der Leistung wird der Restbetrag von 50% fällig.

5c – Sollte der Auftraggeber aus welchen Gründen auch immer einen laufenden Auftrag ohne vorherige Kündigung fremdvergeben, bleibt die Forderung von Content Bakery zur Gänze bestehen.

6. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten nach Ablauf der getroffenen Vereinbarung bzw. nach einem klärenden Gespräch und Begleichung der offenen Forderungen beendet werden.

7. Eigentums- und Urheberrecht an konzeptionellen Unterlagen

Konzeptionelle Unterlagen, die von Content Bakery im Projekt eingebracht werden, verbleiben im geistigen Eigentum von Content Bakery. Das bedeutet, dass sie vom Auftraggeber nicht außerhalb des Projektes genutzt, reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Das gilt insbesondere für angebotene und nicht beauftragte Projekte sowie ausdrücklich nach beendeter Zusammenarbeit.
Es sei denn, es wird vorab die Zustimmung von Content Bakery eingeholt und es erfolgt eine vorherige Abgeltung. Konzeptionelle Unterlagen sind u.a. Angebote, Inhalte und Projektskizzen, Supportunterlagen (z.B.: Textbausteine, Leitfaden, Grobkonzepüte…), Präsentationen, Handouts und ihre Bestandteile (Inhalt, Aufbau, Layout) sowie Feedback und Auswertungsberichte.

8. Haftung

Wenn und soweit etwaige Irrtümer oder Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Content Bakery ausgeschlossen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unbedingt erforderlich ist. In diesem Falle wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Ebenfalls wird eine Haftung für eine Terminverschiebung von Seiten Content Bakery, die aufgrund von Krankheit bzw. elementarer bzw. unvorhersehbarer Hindernisgründe notwendig wird, ausdrücklich ausgeschlossen.

Content Bakery haftet gegenüber dem Auftraggeber, gleichgütig aus welchem Rechtsgrund, für die von Content Bakery vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Schäden.

9. Gerichtsstand

Innsbruck